Urteil vom Landgericht Hagen - 2 O 149/14

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 24.671,39 € zu zahlen Zug um Zug gegen Übertragung des Eigentums an dem PKW Mercedes B 180 CDI BE, amtliches Kennzeichen HA-WH 5555, Erstzulassung 13.06.2012, Fahrzeug-Identitätsnummer WDD 2462001 J 070343.

Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von der Forderung des Rechtsanwalts G auf Zahlung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.242,84 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte 88 % und die Klägerin 12 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Die Klägerin darf die gegen sie gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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