Beschluss vom Landgericht Hagen - 6 T 303/15

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Schuldner vom 21.12.2015 gegen die Beschlüsse des Zentralen Vollstreckungsgerichts des Landes Nordrhein-Westfalen (Amtsgericht Hagen) vom 02.12.2015 wird auf Kosten der Beschwerdeführer nach einem Beschwerdewert von bis zu 300,00 € zurückgewiesen.Die Rechtsbeschwerde wird gemäß § 574 Abs. 2 ZPO zugelassen.


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