Beschluss vom Landgericht Hamburg (24. Zivilkammer) - 324 O 96/16
Tenor
1. Den Antragsgegnern wird im Wege der einstweiligen Verfügung unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000,--, und für den Fall, dass dies nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens EUR 250.000,--; Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre)
untersagt,
das Filmmaterial, welches mit einer versteckten Kamera in den Räumlichkeiten der von der Antragstellerin betriebenen Klinik aufgenommen wurde, erneut - wie in der Sendung „T. W.-R. U.“, Folge „katastrophale Missstände in deutschen Krankenhäusern! vom ...2016 geschehen - zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen.
2. Die Antragsgegnerinnen haben die Kosten des Verfahrens jeweils zur Hälfte zu tragen.
3. Der Streitwert wird auf 80.000,00 € festgesetzt.
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Referenzen
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