Urteil vom Landgericht Kleve - 6 S 311/88

Tenor

Auf die Berufung der Verfügungsbeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Geldern vom 21. Juli 1988 abgeändert.

Der Antrag der Verfügungsklägerin auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung wird insgesamt zurückge-wiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Verfü-gungsklägerin.


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