Urteil vom Landgericht Kleve - 6 S 285/90

Tenor

Auf die Berufung der Kläger wird das am 7. Juni 1990 verkündete Urteil des Amtsgerichts Moers teilweise abgeändert und unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wie folgt neu gefaßt:

1.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger 154,80 DM (i.W.: einhundertvierundfünfzig 80/100 Deutsche Mark) nebst 4 % Zinsen von 61,92 DM ab 4. November 1989, von weiteren 61,92 DM ab 5. Dezember 1989 und von weiteren 30,96 DM ab dem 5. Januar 1990 zu zahlen.

2.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger beginnend mit dem Monat Februar 1990 monatlich im Voraus bis zum 3. Werktag eines jeden Monates 30,96 DM (i.W.: dreißig 96/100 Deutsche Mark) zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites werden gegeneinander aufgehoben.


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