Urteil vom Landgericht Kleve - 211 Ns 300 Js 262/04 (1/05)

Tenor

Auf die Berufung der Verfahrensbeteiligten wird das Urteil des Amtsge-richts L vom 10.11.2004 abgeändert, soweit es die Verfahrensbe-teiligte betrifft.

Die Anordnung des Verfalls von 1.500,00 € wird aufgehoben.

Die Auslagen der Verfahrensbeteiligten in beiden Rechtszügen werden der Landeskasse auferlegt.


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