Urteil vom Landgericht Kleve - 8 O 144/04

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 9.418,28 € (in Worten: Neuntau-sendvierhundertundachtzehn 28/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz seit dem 1. Mai 2004 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu voll-streckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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