Urteil vom Landgericht Kleve - 2 O 41/05

Tenor

Das beklagte Land wird verurteilt, an den Kläger 35.784,00 Euro (i.W.: fün-funddreißigtausendsiebenhundertvierundachtzig Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.02.2003 zu zahlen.

Wegen des weitergehenden Zinsanspruches wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt das beklagte Land.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages.


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