Beschluss vom Landgericht Kleve - 4 T 330/06

Tenor

Die angefochtene Entscheidung wird aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung über den Antrag vom 1. August 2006 auf Versagung der Restschuldbefreiung an das Amtsge-richt zurückverwiesen, dem auch die Entscheidung über die Kosten des Be-schwerdeverfahrens übertragen wird.


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