Beschluss vom Landgericht Kleve - 4 T 265/06

Tenor

Auf die Beschwerde wird der Beschluß des Amtsgerichts Kleve vom 14. Juli 2006 aufgehoben, soweit der Ersatzbetreuerin eine Aufwandsentschädigung von 323,00 € bewilligt wurde und wird der Antrag der Ersatzbetreuerin vom 26. April 2006 zurückgewiesen.


1 2 3 4 5 6 7

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.