Urteil vom Landgericht Kleve - 5 S 185/06

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Emmerich vom 29.9.2006 wird zurückgewiesen.

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Emmerich vom 29.9.2006 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen. Im Übrigen werden die Kosten des Rechtsstreits der Beklagten zu 59 % und der Klägerin zu 41 % auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstre-ckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Si-cherheit in entsprechender Höhe leistet. Die Beklagte kann die Zwangsvollstre-ckung durch die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstre-ckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.


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