Beschluss vom Landgericht Kleve - 6 T 62/07

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts Kleve vom 23.05.2007 wird abgeändert. Der Beklagten wird auch Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin y gewährt, soweit sie im Wege der Widerklage beantragen will, den Kläger zu verurteilen, an die Beklagte 606,23 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.