Urteil vom Landgericht Kleve - 1 O 238/07

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte abzuwenden durch Erbringen einer Si-cherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betra-ges, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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