Urteil vom Landgericht Kleve - 6 S 140/08

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 25.03.2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts Kleve wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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