Urteil vom Landgericht Kleve - 2 O 229/07

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 15.000 Euro (in Buchstaben: fünfzehntausend Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.10.2008 zu zahlen.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages.


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