Beschluss vom Landgericht Kleve - 4 T 223/09

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Betreuerin vom 28.07.2009 wird der Beschluss des Amtsgerichts Geldern vom 16.06.2009 aufgehoben. Der Betreuerin wird für ihre Tätigkeit in der Zeit vom 01.07.2008 bis 31.03.2009 eine weitere Vergütung in Höhe von 594,00 Euro aus der Landeskasse festgesetzt.


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