Urteil vom Landgericht Kleve - 5 S 88/09

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Rheinberg vom 15.06.2009 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 442,13 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.10.2008 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Beklagten als Gesamtschuldner zu 16 % und die Klägerin zu 84 % zu tragen. Die übrigen Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner zu 21 % und die Klägerin zu 79 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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