Beschluss vom Landgericht Kleve - 4 T 287/10

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.

Dem Schuldner wird für den mit Anwaltsschriftsatz vom 10. November 2010 gestellten Vollstreckungsschutzantrag Rechtsanwalt x, , beigeordnet.


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