Beschluss vom Landgericht Kleve - 111 Qs 9/11

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Betroffenen vom 17.02.2011 gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Kleve vom 14.02.2011 wird verworfen.

Der Betroffene trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens und seine notwendigen Auslagen


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.