Urteil vom Landgericht Kleve - 2 O 477/11

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerinnen Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz aus 20.000 Euro für die Zeit vom 06.03.2009 bis zum 06.09.2011 zu zahlen.

 

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

 

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerinnen zu je 30 %, die Beklagte zu 10 %.

 

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages


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III.   

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