Urteil vom Landgericht Kleve - 7 O 8/10

Tenor

Das Versäumnisurteil der Kammer vom 28. Juni 2010 wird teilweise aufgehoben.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 70.466,15 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszins seit dem 12. April 2010 sowie GBP 9.322,50 nebst 5 % Zinsen über dem Basiszins ab dem 12. April 2010 zu zahlen.

Im Übrigen bleibt das Versäumnisurteil aufrechterhalten.

Von den außergerichtlichen Kosten der Streithelferinnen zu 1. und 2. tragen diese selbst jeweils 50 % und die Klägerin 50 %.

Von den weiteren Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin und die Beklagte jeweils 50 %. Dies gilt nicht für die durch die Säumnis der Klägerin im Termin vom 28. Juni 2010 entstandenen Kosten; diese trägt die Klägerin allein.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages.


1234567891011121314151617181920212223242526272829303132333435363738394041

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.