Beschluss vom Landgericht Kleve - 161 StVK 26/13

Tenor

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, den Antragsteller am 24. April 2013 ab 16.00 Uhr wieder am Freizeitangebot der Justizvollzugsanstalt N teilnehmen zu lassen.

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Antragstellers werden dem Antragsgegner auferlegt.

Der Streitwert wird auf 100,00 Euro festgesetzt


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I.                      

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II.                       

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