Beschluss vom Landgericht Kleve - 5 S 159/13

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Emmerich am Rhein (9 C 138/13) vom 01.10.2013 wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten der Berufung werden dem Beklagten auferlegt.

Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 883,81 EUR festgesetzt.


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