Beschluss vom Landgericht Kleve - 180 StVK 47/14

Tenor

Der Antrag der Staatsanwaltschaft Bonn vom 05.11.2014, die mit hiesigem Beschluss vom 23.03.2014 auf 5 Jahre festgesetzte Bewährungszeit auf 3 Jahre zu reduzieren, wird zurückgewiesen.


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