Urteil vom Landgericht Kleve - 5 S 156/11

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 746,25 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.10.2011 zu zahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu Händen seiner Prozessbevollmächtigten Rechtsanwälte Dr. M & Partner, C-Straße, xxxxx va, den Gebührenschaden i.H.v. 147,56 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.10.2011 zu zahlen.

3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4. Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz, der Berufungsverfahren und des Revisionsverfahrens tragen der Kläger zu 64 % und die Beklagte zu 36 %.

5. Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil des Amtsgerichts – soweit es aufrecht erhalten wurde – sind vorläufig vollstreckbar.


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