Urteil vom Landgericht Kleve - 1 O 89/11

Tenor

1.      Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.172,60 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.11.2010 und 837,52 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.04.2011 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2.      Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 70 % und der Beklagte zu 30 %.

3.      Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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