Urteil vom Landgericht Kleve - 1 O 22/15

Tenor

  • 1. Die Klage wird abgewiesen.

  • 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

  • 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch den Beklagten abzuwenden durch Erbringen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

  • 4. Die Berufung wird zugelassen.


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