Beschluss vom Landgericht Kleve - 140 AR 1/20

Tenor

Die dem Stadtmedizinaldirektor i. R. Dr. T gemäß seiner Rechnung vom 08.03.2019 zustehende Vergütung wird auf 595,00 € festgesetzt.

Die dem Institut für Rechtsmedizin bei den Sana Kliniken Duisburg gemäß seiner Rechnung vom 13.03.2019 zustehende Vergütung wird auf 623,20 € festgesetzt.


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