Beschluss vom Landgericht Kleve - 120 Qs 93/20

Tenor

Der weiteren Haftbeschwerde des Angklagten vom 08.12.2020 gegen die Beschwerdeentscheidung der Kammer vom 02.12.2020 wird nicht abgeholfen.

Sie wird dem Oberlandesgericht Düsseldorf zur Entscheidung vorgelegt.


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