Urteil vom Landgericht Kleve - 140 Ks -108 Js 91/24- 3/24

Tenor

Die Angeklagte wird wegen Mordes zu einer

lebenslangen Freiheitsstrafe

verurteilt.

Die Angeklagte wird verurteilt, an die Adhäsionsklägerinnen jeweils ein Hinterbliebenengeld in Höhe von 12.500,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins ab dem 26.07.2024 zu zahlen; insoweit ist das Urteil gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Angeklagte wird darüber hinaus verurteilt, an die Erbengemeinschaft, bestehend aus den 3 Adhäsionsklägerinnen, die Beerdigungskosten in Höhe von 6.260,18 € zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 29.07.2024 zu zahlen; auch insoweit ist das Urteil gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Es wird festgestellt, dass sämtliche vorgenannten Ansprüche der Adhäsionsklägerinnen gegen die Angeklagte aus einer vorsätzlich unerlaubten Handlung der Angeklagten herrühren.

Die Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens und die besonderen Kosten der Nebenklage und der Adhäsion sowie die notwendigen Auslagen der Neben- und der Adhäsionsklägerinnen zu tragen.

§ 211 StGB


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I.               Feststellungen zur Person

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II.             Feststellungen zur Sache

13 14 15 16 17 18 19 20

III.          Beweiswürdigung

21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40

IV.          Rechtliche Würdigung

41 42 43 44

V.            Strafzumessung

45 46 47 48

VI.          Adhäsionsentscheidung

49 50 51

VII.       Kostenentscheidung

52 53

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