Urteil vom Landgericht Köln - 28 O 444/01

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 20.000,00 DM nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 28.08.2001 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 26.500,00 DM. Die Sicherheit kann auch durch Bürgschaft eines als Zoll- und/oder Steuerbürge zugelassenen Kreditinstituts erbracht werden.


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