Beschluss vom Landgericht Köln - 29 T 91/01

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 22.02.2001 - Az. 202 II 252/00 - abgeändert und die Antragsgegnerin unter Zurückweisung des weitergehenden Antrags verpflichtet an den Antragsteller EUR 1.189,46 nebst 5% Zinsen über dem Basiszinssatz gemäß § 1 DÜG seit dem 30.07.2000 zu zahlen.

Die Gerichtskosten werden dem Antragsteller zu 2/5 und der Antragsgegnerin zu 3/5 auferlegt. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.


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