Urteil vom Landgericht Köln - 24 O 19/02

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.323,04 EUR nebst 4 % Zinsen seit dem 9.10.1998 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 2,4 % und der Beklagte 97,6 %.


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