Beschluss vom Landgericht Köln - 2 O 694/01

Tenor

Der ordentliche Rechtsweg ist unzulässig. Der Rechtsstreit wird nach Anhörung der Parteien an das Amtsgericht Köln - Wohnungseigentumsgericht - verwiesen.


1 2 3

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.