Urteil vom Landgericht Köln - 91 O 204/00

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 52.200,-- DM = 26.689,44 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 $ Punkten über den Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatzüberleitungsgesetzes ab 15.09.2000 zu zahlen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 1) 3/4 und der Beklagte zu 2) 1/4.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheitsleistung kann auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft eines als Zoll- und Steuerbürgen zugelassenen Kreditinstituts mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.


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