Urteil vom Landgericht Köln - 20 O 95/02

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

3. Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2000,- EUR vorläufig vollstreckbar.


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