Urteil vom Landgericht Köln - 19 S 166/02

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 19.03.2002, Az.: 266 C 449/01, abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Die Beklagten werden unter Abweisung der Klage im übrigen als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 4.248,84 EUR nebst 5 % Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz gemäß § 1 DÜG seit dem 19.08.2001 zu zahlen.

Die weitergehende Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen