Urteil vom Landgericht Köln - 26 S 253/02

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 5.9.2002 verkündete Urteil

des Amtsgerichts Köln - 128 C 487/01- aufgehoben. Die Beklagte wird ver-

urteilt, an die Klägerin 1.542,06 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozent-

punkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.12.2001 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.


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