Urteil vom Landgericht Köln - 9 S 289/02

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Wipperfürth vom 31.10.2002 - 9 C 307/02 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen fabrikneuen Projektor Epson EMP-810 Zug um Zug gegen Zahlung von 3.001,55 EUR zu übergeben und zu übereignen.

Für den Fall, dass die vorgenannte Handlung nicht innerhalb eines Monats nach Rechtskraft dieses Urteils vorgenommen ist, wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin eine Entschädigung in Höhe von 1.950 EUR zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen werden der Beklagten auferlegt.

Die Revision wird zugelassen.


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