Urteil vom Landgericht Köln - 13 S 51/03

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Brühl vom 03.12.2002 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger 1.658,52 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank aus 29,70 EUR ab dem 01.01.1999 und aus je weiteren 29,70 EUR ab dem jeweils Monatsersten der Monate Februar 1999 bis Dezember 2001 bis zum 31.12.2001, sowie Zinsen in Höhe von 5% über Basiszinssatz aus 1544,40 EUR ab dem 01.01.2002 und je weiteren 29,70 EUR ab dem jeweils Monatsersten der Monate Februar und März 2002 bis zum 30.04.2002 und Zinsen in Höhe von 5% über Basiszinssatz aus 1.658,52 EUR ab dem 01.05.2002 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 31 % und die Beklagte zu 69 %.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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