Urteil vom Landgericht Köln - 24 S 81/02

Tenor

Das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 30.10.2002 - 265 C 325/02 - wird wie folgt abgeändert: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.406,13 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.4.2002 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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