Urteil vom Landgericht Köln - 20 O 122/03

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 26.985,97 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basissatz seit dem 03.04.2003 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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