Urteil vom Landgericht Köln - 26 S 175/03

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 28.4.2003 verkündete Urteil

des Amtsgerichts Leverkusen 26 C 549/02 - wie folgt abgeändert:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1.188,66 EUR

nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem

29.10.2002 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.


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