Urteil vom Landgericht Köln - 28 O 439/03

Tenor

Den Beklagten wird untersagt, in Bezug auf die Klägerin und den von ihr herausgegebenen "L" - wie in der Print- und Online-Ausgabe der "U" vom 20. Mai 2003 auf Seite 18 unter der Überschrift "die verhinderte Wacht am Rhein" geschehen und nachstehend wiedergegeben - wörtlich oder sinngemäß die Behauptung aufzustellen und/oder zu verbreiten:

a) "den 'Wächterpreis' hat der L ausgerechnet für die Aufdeckung eines Skandals bekommen, den er jahrelang verschwiegen hat."

b) "tatsächlich begann 'die sehr genaue Berichterstattung' der Zeitung aus dem Verlagshaus N erst im März 2002."

c) "erst im März 2002 schwenkte der L plötzlich um: 'die Spuren des Schmiergeldes' wurden jetzt endlich verfolgt. ... klar ist jedenfalls: als Anfang März dann überregionale Zeitungen von U bis G über den Müll- und Spendenskandal zu berichten begannen, konnte die größte L 2 Lokalzeitung nicht mehr hinten anstehen."

d) "... als den L , der den Skandal 'etwa sechs Jahre lang, eingebunden in die L 2 Korruption, verschwiegen' habe."

Gleichzeitig wird den Beklagten angedroht, dass gegen sie für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, hinsichtlich der Beklagten zu 1) jeweils zu vollstrecken an deren Geschäftsführer, verhängt werden kann.

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Klägerin trägt diese selbst zu 5 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 95 %. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) trägt die Klägerin zu 5 %. Im übrigen trägt jede Partei ihre Kosten selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin allerdings nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten zu 1) durch Sicherheitsleistung von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zu 1) vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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