Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil vom Landgericht Köln - 22 O 487/03

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein Zeugnis zu erteilen, welches sich auf Art und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses sowie Führung und Leistung erstreckt.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages.


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