Schlussurteil vom Landgericht Köln - 3 O 355/02

Tenor

Das Vorbehalts-Anerkenntnisurteil vom 12. November 2002 wird aufrechterhalten; der Vorbehalt fällt weg.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tra-gen.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar; die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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