Urteil vom Landgericht Köln - 9 S 277/03

Tenor

Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Amtsgerichts Bergisch Gladbach vom 16. Oktober 2003 - 68 C 225/3 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Kläger 2.658,72 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 664,68 EUR seit dem 5.11.1999, 5.12.1999, 5.1.2000 und 5.2.2000 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.


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