Urteil vom Landgericht Köln - 19 S 253/03

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Wermelskirchen vom 16.09.2003, Az.: 2 C 55/03, aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Berufungsrechtszuges, an das Amtsge-richt zurückverwiesen.


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