Urteil vom Landgericht Köln - 23 S 124/03

Tenor

Auf die Berufung der Kläger wird das am 4.11.2003 verkündete Urteil des Amtsgerichts Köln – 146 C 100/03 – abgeändert und wie folgt neu gefasst :

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu 1. 265,05 € und an die Klägerin zu 2. 162,36 €, jeweils nebst fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 2.7.2003, zu zahlen.

Die weitergehende Klage und Berufung des Klägers zu 1. wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 1. zu 75 % und der Beklagten zu 25 % auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren beträgt 1152,52 €.


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