Urteil vom Landgericht Köln - 10 S 38/04

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Köln - 222 C 508/02 - vom 03.04.2003 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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